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Pensionstreuhänderhaftpflicht

Die Pensionstreuhänderhaftpflicht von LIU gewährt den Treuhändern von Pensionsplänen und ähnlichen Plänen bevorzugten Versicherungsschutz. Die Police greift bei Versicherungsansprüchen, die wegen tatsächlicher oder mutmaßlicher Vergehen, welche das Vermögen eines Pensionsplans gefährden, vorgebracht werden.

Unternehmen oder Treuhänder, die Rentenfonds verwalten, benötigen diesen Schutz. Die
Pensionstreuhänderhaftpflichtversicherung schützt folgende Personen und Einheiten:

  • Den Pensionsplan 
  • Treuhänder des Pensionsplans 
  • Führungskräfte des Unternehmens 
  • Mitarbeiter des Arbeitgeberunternehmens 
  • Entsprechende gesetzmäßige Ehepartner, Nachlassverwalter, Erben oder gesetzliche Vertreter im Todesfall, bei Geschäftsunfähigkeit, Insolvenz oder Bankrott 
  • Treuhandgesellschaft 
  • Das eigentliche finanzierende Arbeitgeberunternehmen


Erweiterte Deckung:

  • Diebstahl – Deckung für den Diebstahl von Fondsvermögen durch einen Dritten
  • ERISA-Deckung – Deckung für Pläne in den USA
  • Verlust von Dokumenten – Verlust von Unterlagen und Rechensystemen im Zusammenhang mit Pensionsplänen


Kapazität:

  • Wir können Limits bis zu £15 Millionen oder dem Gegenwert in Landeswährung zeichnen


Deckung:

  • Wir prüfen Deckungsoptionen für alle großen und mittleren Unternehmen in Europa